Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Hierunter fallen beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug, Raub, Erpressung, Totschlag oder Mord sowie Verkehrsstraftaten und Delikte im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz.
Sollte Ihnen eine solche oder andere Straftat zur Last gelegt werden, haben Sie das Recht in jeder Phase des Verfahrens – jedoch besser früher als später – eine Verteidigerin hinzuzuziehen. Es ist die Aufgabe der Strafverteidigerin, dass Prozessmaxime, insbesondere die Unschuldsvermutung, in einem strafrechtlichen Verfahren gewahrt werden und Waffengleichheit im Ermittlungsverfahren und vor Gericht hergestellt wird.
Ich verfüge über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafprozessrechts und der Strafverteidigung. Ich stehe Ihnen im Ermittlungsverfahren bei, kämpfe an Ihrer Seite in der Hauptverhandlung, leite im Rechtsmittelverfahren alle notwendigen Schritte ein oder betreue Sie in Strafvollstreckungs-und Vollzugssachen.
Ich biete Ihnen eine hochkompetente, professionelle sowie engagierte Verteidigung, sowohl in kleinen als auch in großen Verfahren. Im Rahmen der effektiven Verteidigung ist für mich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandant*innen essentiell.
Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht
und Ausländerrecht.