Das Migrationsrecht ist der Oberbegriff für alle Fragestellungen des Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrechts. Angefangen damit, wo und wie man einen Asylantrag stellt über die Frage der Arbeitserlaubnis und des Familiennachzugs bis hin zum Einbürgerungsantrag, umfasst das Migrationsrecht eine Bandbreite an interessanten und wichtigen Bereichen des Lebens hier in Deutschland.
Ich unterstütze Sie bei allen aufenthaltsrechtlichen Belangen mit der Ausländerbehörde und kämpfe vor Gericht für Ihr dauerhaftes Bleiberecht oder das Ihrer Angehörigen.
In folgenden Bereichen des Migrationsrechts biete ich Beratungen an:
Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht
und Ausländerrecht.